Hausnotruf Kosten bei Pflegegrad 2: Was übernommen wird, was Sie zahlen müssen
Menschen mit Pflegegrad 2 fragen sich oft: Übernimmt die Pflegekasse den Hausnotruf komplett? Dieser Artikel erklärt verständlich, welche Kosten üblicherweise gedeckt sind, welche Zusatzkosten bleiben und wie Sie den Antrag richtig stellen — inklusive konkreter Beispielrechnung und Praxistipps.
Warum der Hausnotruf wichtig ist
Ein Hausnotruf bietet schnelle Hilfe auf Knopfdruck — 24/7. Für Menschen mit Pflegegrad 2 kann er deutlich zur Sicherheit und Selbstständigkeit beitragen. Viele Angehörige und Betroffene wollen wissen: "Hausnotruf Kosten Pflegegrad 2 — was zahle ich tatsächlich?"
Grundregel: Die Pflegekasse übernimmt in der Regel den Basistarif
In den meisten Fällen übernimmt die Pflegekasse bei anerkanntem Pflegegrad (also auch bei Pflegegrad 2) die monatlichen Basiskosten des Hausnotrufs bis zu einem üblichen Regelsatz. Viele Anbieter nennen dabei als Orientierung einen Betrag von 25,50 € pro Monat als Basistarif. Das bedeutet für Pflegegrad-2-Versicherte meist: Die monatliche Grundgebühr ist abgedeckt.
Quellen und Anbieterinformationen finden Sie u. a. bei den großen Trägern: Johanniter, Malteser oder DRK.
Welche Kosten sind häufig nicht von der Pflegekasse gedeckt?
- Einmalige Anschlussgebühren (Installation): Viele Anbieter verlangen einmalig zwischen ca. 10 und 80 €. Diese Gebühr wird nicht immer von der Pflegekasse übernommen.
- Zusatzfunktionen: Mobile Notrufgeräte mit GSM-SIM, Ortung (GPS), Haus- und Schlüsseldepot oder erweiterte Servicepakete können extra kosten (monatlich meist 5–20 € oder mehr).
- Mehrere Rufknöpfe/Armbänder oder spezielle funkbasierte Detektoren (Sturzmelder, Bewegungsmelder) sind oft kostenpflichtig.
- Premium-Services wie Concierge- oder Medikamente-Lieferservice werden in der Regel nicht erstattet.
Typische Preisbeispiele (Orientierungswerte)
Zur Verdeutlichung ein kurzes Beispiel für eine Versorgung mit Hausnotruf bei Pflegegrad 2:
- Monatlicher Basistarif: 25,50 € — in der Regel von der Pflegekasse übernommen
- Einmalige Anschlussgebühr: 30 € — meist privat zu zahlen
- Mobiler Notruf (SIM-basiert): +8–15 €/Monat — häufig nicht übernommen
Ergebnis: Sind nur die Basiskosten nötig, bleiben für die versicherte Person häufig keine laufenden Kosten. Zusätzliche Module bedeuten Zusatzkosten.
So stellen Sie den Antrag richtig
- Kontaktieren Sie Ihre Pflegekasse: Klären Sie, welche Kostenübernahme konkret möglich ist (manche Kassen haben eigene Formulare oder Regeln).
- Holen Sie ein schriftliches Angebot (Kostenvoranschlag) vom gewünschten Anbieter ein.
- Reichen Sie das Angebot bei der Pflegekasse ein und stellen Sie ggf. einen formlosen Antrag auf Kostenübernahme für den Hausnotruf.
- Warten Sie auf den Bewilligungsbescheid: Die Kasse kann die Übernahme bewilligen, ablehnen oder nachfragen (z. B. ob der Hausnotruf medizinisch notwendig ist).
- Nach Bewilligung: Klären Sie, ob die Pflegekasse direkt an den Anbieter zahlt oder ob Sie in Vorleistung gehen müssen und die Kosten erstattet werden.
Tipp: Klären Sie vor Vertragsabschluss mit dem Anbieter die Kostenpositionen (Anschluss, Mietdauer, Mindestvertragslaufzeit, Kündigungsfristen). Einige Anbieter verzichten zeitweise auf Anschlussgebühren oder bieten Sonderkonditionen für Pflegekassen-Kunden.
Pflegegrad 2 — Voraussetzungen und Besonderheiten
Pflegegrad 2 ist ein anerkannter Pflegegrad und berechtigt normalerweise zur Übernahme der Basiskosten für Hausnotrufsysteme. Entscheidend bleibt die individuelle Entscheidung der Pflegekasse: Es kann geprüft werden, ob der Hausnotruf zur Sicherung der häuslichen Pflege notwendig ist.
Wenn die Pflegekasse die Kostenübernahme ablehnt, prüfen Sie folgende Optionen:
- Widerspruch gegen den Bescheid mit Begründung (ggf. mit ärztlicher Stellungnahme oder Stellungnahme des Pflegedienstes)
- Prüfung anderer Fördermöglichkeiten (Sozialamt, Wohngeldträger)
- Vergleichsangebote einholen: Manche Anbieter senken Einmalgebühren oder bieten ermäßigte Monatsraten
Mobiler Notruf vs. stationärer Hausnotruf
Beachten Sie: Stationäre Basislösungen (Basisstation + Funkknopf) werden eher übernommen. Mobile Lösungen mit SIM-Karte und GPS sind teurer und werden nicht immer von der Pflegekasse getragen. Überlegen Sie daher, ob Sie die Mobilität wirklich benötigen oder eine stationäre Lösung reicht.
Praktische Checkliste vor Vertragsabschluss
- Pflegekasse anrufen und Kostendeckung klären
- Konkrete Leistungsbeschreibung und Preisbestandteile schriftlich anfordern
- Fragen zu Kündigungsfristen, Mindestlaufzeit und Reparaturservice stellen
- Auf Angebote ohne Anschlussgebühr oder mit Probezeit achten
- Prüfen, ob der Anbieter eine Schlüsselhinterlegung anbietet und was diese kostet
Weiterführende Links und Quellen
- Johanniter: Hausnotruf Kosten
- Malteser: Hausnotruf Kosten und Leistungen
- DRK: Hausnotruf
- Pflege.de: Hintergrundinfos
Fazit
Bei Pflegegrad 2 sind die Chancen sehr gut, dass die Pflegekasse die monatlichen Basiskosten für einen stationären Hausnotruf (häufig 25,50 € als Referenzwert) übernimmt. Zusatzleistungen, einmalige Anschlussgebühren und mobile Notrufe können weiterhin zu Kosten führen. Vor Abschluss: Immer mit der Pflegekasse klären, schriftliche Angebote einholen und mehrere Anbieter vergleichen — so vermeiden Sie unerwartete Ausgaben und finden die passende Lösung für mehr Sicherheit im Alltag.